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Arbeitsrecht6.8.2026 2 Min. Lesezeit

Virtuelle Aktienoptionen: Verfallklauseln auf dem Prüfstand

Das BAG hat die Hürden für den Verfall von virtuellen Aktienoptionen bei Eigenkündigung deutlich erhöht. Start-ups müssen ihre Verträge anpassen.

Virtuelle Aktienoptionen: Verfallklauseln auf dem Prüfstand
Symbolbild: Unsplash

Das Wichtigste in Kürze

  • BAG erkennt Entgeltcharakter von virtuellen Aktienoptionen an.
  • Sofortiger Verfall bei Austritt ist oft unwirksam.
  • Verfall muss sukzessive über die Vestingperiode erfolgen.
  • Start-ups müssen Beteiligungsprogramme rechtlich prüfen.

Neue Rechtsprechung zu Aktienoptionen

Virtuelle Aktienoptionen (VSOP) sind ein beliebtes Instrument zur Mitarbeiterbindung, besonders in Start-ups. Doch das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit seiner jüngsten Rechtsprechung die Spielregeln für Verfallklauseln verschärft. Bereits 'erdiente' Optionen dürfen bei einer Eigenkündigung nicht mehr ohne Weiteres verfallen.

Der Entgeltcharakter ist entscheidend

Das BAG stuft VSOPs als Vergütung ein, wenn sie erkennbar an die Arbeitsleistung gekoppelt sind. Damit unterliegen sie strengeren arbeitsrechtlichen Maßstäben. Klauseln, die einen sofortigen oder kurzfristigen Verfall nach dem Ausscheiden vorsehen, werden von den Gerichten zunehmend als unangemessene Kündigungserschwerung gewertet.

Was bedeutet das für Bewerber?

Für Mitarbeiter in Start-ups ist dies eine erhebliche Verbesserung ihrer Rechtssicherheit. Wer hart für seine Anteile gearbeitet hat, muss nicht mehr fürchten, bei einem Arbeitgeberwechsel alles zu verlieren. Dies macht Beteiligungsprogramme attraktiver und sicherer.

Was bedeutet das für Unternehmen?

Start-ups und Unternehmen mit Beteiligungsprogrammen müssen ihre Verträge dringend auf den Prüfstand stellen. Ein vollständiger Verfall bei Austritt ist rechtlich kaum noch haltbar. Stattdessen müssen Vesting-Modelle so gestaltet werden, dass der Verfall sukzessive über die Zeit erfolgt. Wer hier nicht nachbessert, riskiert die Unwirksamkeit seiner gesamten Klauseln.

Rechtssicherheit durch Anpassung

Die Anpassung der Verträge ist kein bloßer Formalismus, sondern eine notwendige Absicherung gegen Klagen. Unternehmen sollten sicherstellen, dass ihre Programme den aktuellen Anforderungen des BAG entsprechen, um die Bindungswirkung nicht zu gefährden.

Fazit

Die Rechtsprechung zum Verfall von Aktienoptionen ist ein notwendiger Schritt zum Schutz der Arbeitnehmer. Unternehmen müssen ihre Vergütungsmodelle flexibler gestalten. Wer auf starre Verfallklauseln setzt, verliert nicht nur rechtlich, sondern auch an Attraktivität im 'War for Talents'.

#Aktienoptionen#Vergütung#Start-up#Arbeitsrecht

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