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Equal Pay: Beweislastumkehr bei Entgeltklagen

Arbeitsrecht · 06. August 2026 · 2 Min. Lesezeit
Equal Pay: Beweislastumkehr bei Entgeltklagen
Symbolbild: Unsplash

Das Bundesarbeitsgericht hat die Hürden für Entgeltgleichheitsklagen gesenkt. Ein bloßer Vergleich mit einem männlichen Kollegen reicht nun für den Anschein einer Diskriminierung.

Das Wichtigste in Kürze

Die neue Beweislast im Entgeltstreit

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit seinem Urteil vom 23. Oktober 2025 (8 AZR 300/24) die Spielregeln für Entgeltgleichheitsklagen grundlegend verändert. Bisher mussten Klägerinnen oft mühsam beweisen, dass sie aufgrund ihres Geschlechts schlechter bezahlt wurden als eine ganze Vergleichsgruppe. Nun reicht der konkrete Vergleich mit einem männlichen Kollegen aus, um den Anschein einer geschlechtsbedingten Benachteiligung zu begründen. Damit folgt das BAG konsequent der Linie des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und dem Gebot 'Equal Pay for Equal Work'.

Was bedeutet das für Bewerber?

Für Arbeitnehmerinnen bedeutet dieses Urteil eine massive Stärkung ihrer Position. Wer das Gefühl hat, bei gleicher Qualifikation und Tätigkeit weniger zu verdienen als ein männlicher Kollege, hat nun eine deutlich niedrigere Hürde, um vor Gericht erfolgreich zu sein. Die Beweislast verschiebt sich zugunsten der Beschäftigten, was die Durchsetzung von Nachzahlungsansprüchen erheblich erleichtert.

Was bedeutet das für Unternehmen?

Unternehmen stehen unter Zugzwang. Wer Entgeltunterschiede nicht durch strukturierte Vergütungsmodelle, dokumentierte Leistungsbewertungen oder andere objektive, geschlechtsneutrale Kriterien rechtfertigen kann, trägt ein hohes Prozessrisiko. Die Zeiten, in denen Gehaltsunterschiede 'einfach so' durch Verhandlungsgeschick erklärt werden konnten, sind vorbei. HR-Abteilungen müssen ihre Vergütungsstrukturen dringend auditieren.

Dokumentation als Schutzschild

Der einzige Weg, sich gegen solche Klagen zu verteidigen, ist eine lückenlose Dokumentation. Jede Gehaltsentscheidung muss auf nachvollziehbaren, sachlichen Kriterien basieren. Wer hier keine saubere Datenbasis hat, wird im Streitfall vor Gericht kaum bestehen können.

Fazit

Das Urteil ist ein Weckruf für alle Arbeitgeber. Mit Blick auf die EU-Entgelttransparenzrichtlinie, die bis Juni 2026 umgesetzt werden muss, ist Transparenz kein 'Nice-to-have' mehr, sondern eine rechtliche Notwendigkeit. Unternehmen, die jetzt nicht handeln, riskieren nicht nur Klagen, sondern auch einen massiven Reputationsverlust.

Quellen

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