Das Risiko des Annahmeverzugs
Wenn eine Kündigung vor Gericht für unwirksam erklärt wird, entsteht oft ein Anspruch auf Annahmeverzugslohn. Der Arbeitgeber muss den Lohn für die Zeit nachzahlen, in der der Arbeitnehmer nicht beschäftigt wurde. Doch die Berechnung ist alles andere als trivial.
Die Anrechnung von Zwischenverdiensten
Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, sich um anderweitige Arbeit zu bemühen. Verdienste aus dieser Arbeit müssen auf den Annahmeverzugslohn angerechnet werden. Das Problem: Viele Arbeitnehmer verschweigen diese Einkünfte oder legen sie nicht offen. Das BAG verlangt hier eine detaillierte Auskunftspflicht.
Was bedeutet das für Bewerber?
Wer Kündigungsschutzklage erhebt, sollte sich seiner Pflichten bewusst sein. Wer Zwischenverdienste verschweigt, riskiert nicht nur den Anspruch auf Annahmeverzugslohn, sondern auch arbeitsrechtliche Konsequenzen. Transparenz ist hier der sicherste Weg.
Was bedeutet das für Unternehmen?
Unternehmen sollten im Kündigungsschutzprozess konsequent auf die Auskunftspflicht des Arbeitnehmers pochen. Pauschale Behauptungen, der Arbeitnehmer habe nichts verdient, reichen nicht aus. HR muss aktiv nachfragen und ggf. Nachweise über Jobangebote der Arbeitsagentur einfordern.
Prozessrisiko minimieren
Das Prozessrisiko lässt sich durch eine gute Vorbereitung und die konsequente Einforderung von Auskünften deutlich senken. Unternehmen sollten bei jeder Kündigungsschutzklage prüfen, ob der Arbeitnehmer seiner Pflicht zur Arbeitssuche nachgekommen ist.
Fazit
Annahmeverzugslohn bleibt ein finanzielles Risiko für Arbeitgeber. Doch durch die klare Rechtsprechung zur Anrechnung von Zwischenverdiensten haben Unternehmen wirksame Mittel, um die Kosten im Falle einer unwirksamen Kündigung zu begrenzen.
